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An alle Einquartierten Truppen. 1) Jede Einquartierte Truppe hat nach Eintreffen sofort einen Befehlsempfanger an die Et. Kommandantur Zottegem zu senden und ihr Eintreffen zu melden. 2) Jeder Ankauf von Lebensmittel ... ist ... verboten. 3) Betreibungen durfen nur durch Vermittelungh der Etappen-Kommandantur erfolgen. Rautenstrauch. Rittemeister u. Kommandant.
Collection StructurePoster collection > An alle Einquartierten Truppen. 1) Jede Einquartierte Truppe hat nach Eintreffen sofort einen Befehlsempfanger an die Et. Kommandantur Zottegem zu senden und ihr Eintreffen zu melden. 2) Jeder Ankauf von Lebensmittel ... ist ... verboten. 3) Betreibungen durfen nur durch Vermittelungh der Etappen-Kommandantur erfolgen. Rautenstrauch. Rittemeister u. Kommandant.
Item Title An alle Einquartierten Truppen. 1) Jede Einquartierte Truppe hat nach Eintreffen sofort einen Befehlsempfanger an die Et. Kommandantur Zottegem zu senden und ihr Eintreffen zu melden. 2) Jeder Ankauf von Lebensmittel ... ist ... verboten. 3) Betreibungen durfen nur durch Vermittelungh der Etappen-Kommandantur erfolgen. Rautenstrauch. Rittemeister u. Kommandant.
Collection TitlePoster collection
Issuing Body Germany. Heer. Ettapenkommandatur Zottegem
Publisher De Keyser & Schautteet
Date Created1914/1918?
Description

Text only.

Language(s)
Country of Origin
Place PublishedZottegem, Belgium
Country of OriginBelgium
DimensionsOverall: 7 x 11 in. (17.8 x 27.9 cm)
FormatPoster
Medium political posters
Color
black and white
Hoover IDPoster GE 3508
Record NumberXX343.7439
RightsNo known restrictions.

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